Die Ombudsperson berat und vermittelt bei Konflikten zwischen Einwohnerinnen und Ein-wohnern und den Verwaltungsstellen von Kanton und Gemeinden sowie bei Personalkonflikten innerhalb der Verwaltung und pruft, ob die beteiligten Stellen rechtmassig und an-gemessen handeln.
Ihr Profil
Sie sind unabhangig, sehr belastbar, initiativ, kommunikationsfahig, geduldig, losungsorientiert, lebenserfahren und verfugen uber eine sehr hohe Sozialkompetenz. Sie verfugen uber eine eigenstandige Arbeitsweise und ein sicheres Auftreten. Sie kennen die Ablaufe und Arbeitsweise offentlicher Verwaltungen. Eine abgeschlossene juristische Ausbildung und/oder eine Mediationsausbildung sind vorteilhaft.
Stellvertretende Ombudsperson (Neubesetzung)
Die bisherige stellvertretende Ombudsperson tritt infolge vorzeitigen Altersrucktritt nicht erneut zur Wahl an. Gemass 13 Abs. 1 wird die Stellvertretung insbesondere bei langerer Abwesenheit oder Verhinderung der Ombudsperson (Ausstandsgrund) eingesetzt. Die stellvertretende Ombudsperson wird zudem fallweise als mitarbeitende Person beigezogen. Das Jahrespensum der fallweisen Mitarbeit entspricht in etwa einem Jahrespensum von 5%. Bei weiteren Fragen zum Umfang und Aufgabenbereich steht Ihnen die Ombudsfrau, Frau Bernadette Zurcher, gerne telefonisch (041 711 71 45) zur Verfugung.
Interessiert?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre elektronische Bewerbung, die Sie bitte mit den ublichen Unterlagen bis am
30. Januar 2026
an das Generalsekretariat der JPK (bianca.bulgheroni@zg.ch) richten. Fur Fragen stehen Ihnen der Prasident der JPK, Kantonsrat Thomas Werner (079 617 38 57) sowie die amtierende Ombudsfrau Bernadette Zurcher (041 711 71 45), ombudsstelle@zg.ch) zur Verfugung.
Wahlorgan, Wahlvoraussetzungen und Anstellungsbedingungen
Die Justizprufungskommission des Kantons Zug ist gemass 19 Abs. 3 Ziffer 4 des Kantonsratsbeschlusses uber die Geschaftsordnung des Kantonsrats vom 28. August 2014 fur die Organisation der Wahl der Ombudsperson und deren Stellvertretung durch den Kantonsrat zustandig. Die Wahl durch den Kantonsrat findet voraussichtlich am 21. Mai 2026 statt. Gemass 12 Abs. 1 des Ombudsgesetzes wird die Ombudsperson und deren Stellvertretung fur eine Amtsdauer von vier Jahren (2027-2030) gewahlt. Die amtierende Ombudsperson (90%) tritt erneut zur Wahl an.
Die Wahlvoraussetzungen und Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Gesetz uber die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) (BGS 156.1) sowie nach dem Personalgesetz (BGS 154.21).
Sie erwartet eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle von der ubrigen Verwaltung unabhangige Aufgabe mit Buroraumlichkeiten beim Bahnhof Zug.
Kanton Zug als Arbeitgeber
Zug ist ein liebens- und lebenswerter Kanton mit starker Wirtschaft, gutem Bildungsangebot, breitem Kulturschaffen und schoner Landschaft. Auch als Arbeitgeberin ist die Zuger Verwaltung sehr beliebt. Die Tatigkeitsgebiete der sieben Direktionen und rund 50 Amter sind vielfaltig. Die Kantonale Verwaltung zahlt zu einer der grossten Arbeitgeberinnen des Kantons. Sie erbringt Dienstleistungen fur ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie die ansassigen Unternehmen, die von Sicherheit uber Gesundheit, Umwelt und Soziales reichen. Entsprechend vielseitig sind die Aufgaben und Arbeitsfelder unserer Mitarbeitenden. Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten sind bei der Kantonalen Verwaltung ebenfalls willkommen, um erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Beware of fraud agents! do not pay money to get a job
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