fur den Rest der Amtsdauer 2025-2031
Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Das Verwaltungsgericht ist insbesondere zustandig fur Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Enteignungsrecht, Steuerrecht, Kausalabgaberecht, Personalrecht, Fursorgewesen, Gesundheitswesen, Submissionswesen, Auslanderrecht, Zwangsmassnahmen im Auslanderrecht, Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, Polizeirecht.
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