Das Obergericht des Kantons Zurich ist einerseits Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen und umfasst auch das Handelsgericht. Andererseits ist es zustandig fur die selbstandige Justizverwaltung der Zurcher Zivil- und Strafgerichte sowie fur das Notariatswesen.
Das Handelsgericht ist zustandig fur handelsrechtliche Klagen, Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften und Genossenschaften, Klagen in Zusammenhang mit geistigem Eigentum und uber den Gebrauch einer Firma sowie Streitigkeiten betreffend unlauteren Wettbewerb und das Kartellrecht. Fur das Handelsgericht suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung (vorerst auf zwolf Monate befristet) eine/n
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