In der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau sind per 1. Januar 2027 das Amt der Kirchenratsprasidentin, des Kirchenratsprasidenten (60 %) und der Vorsitzenden, des Vorsitzendender Geschaftsleitung der Landeskirchlichen
Dienste (40 %) neu zu besetzen. Beide Funktionen konnen auch in Personalunion wahrgenommen werden. Das
Kirchenratsprasidium
wird an der Synode vom 3. Juni 2026 fur die Amtsperiode 2027- 2030 gewahlt. Wahlbar ins Kirchenratsprasidium sind alle stimmberechtigten Mitglieder einer schweizerischen evangelisch-reformierten Landeskirche. Ab dem Zeitpunkt des Amtsantritts gilt die Wohnsitzpflicht im Kanton Aargau ( 106 Abs. 2 Kirchenordnung[SRLA 1.2-1]).
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fuhrungsstarke, teamorientierte, motivierende Personlichkeit mit hoher personlicher Integritat
spezifische Anforderungen fur das Kirchenratsprasidium (60 %):
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