Kanton Schaffhausen, Kantonsrat
Aufgrund des Gesetzes uber die Ombudsstelle ist im Kanton Schaffhausen erstmals per 1. Januar 2026 die Stelle einer Ombudsperson zu besetzen. Die Ombudsperson steht der Bevolkerung als unabhangige Vermittlungs- und Vertrauensperson bei Problemen mit Behorden und Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden kostenlos zur Verfugung.
Wahlbar sind alle Personen, die keine Tatigkeit ausuben, welche die Unabhangigkeit der Amtsfuhrung beeintrachtigen konnten oder die in anderer Weise mit den Aufgaben der Ombudsstelle unvereinbar sind, insbesondere keine leitende Funktion in einer politischen Partei ausuben und weder in der Verwaltung oder der Justiz im Kanton Schaffhausen angestellt sind oder ein anderes offentliches Amt im Kanton Schaffhausen ausuben. Wahlbehorde ist der Kantonsrat auf Antrag der Justizkommission.
Ombudsperson (m/w), 40-50 %
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