Anstellungsbehorde / Verwaltungseinheit / Anstalt
Die Staatsanwaltschaft bearbeitet oder uberwacht samtliche Straffalle im Kanton Freiburg und erledigt einen Grossteil davon selbstandig, soweit eine Angelegenheit nach Abschluss der Untersuchung nicht an ein Gericht uberwiesen oder von einer Strafbehorde (Oberamt, Jugendstrafbehorde) erledigt wird. Die Staatsanwaltschaft zahlt einschliesslich des Generalstaatsanwalts und seiner Stellvertreter 16 StaatsanwaltInnen und beschaftigt rund 70 MitarbeiterInnen. Sie bearbeitet franzosische und deutsche Falle. Die Staatsanwaltschaft hat einen hohen Organisationsgrad mit zahlreichen internen Weisungen und Richtlinien.
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Wir setzen auf die Komplementaritat der Kompetenzen und die Vielfalt der Perspektiven, denn es ist die breite Palette an Laufbahnen und Profilen, die die Starke des Staates Freiburg ausmacht. Wir fordern die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie flexible Arbeitsbedingungen. Um mehr zu erfahren, folgen Sie diesem .
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