Das Obergericht des Kantons Zurich ist einerseits Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen und umfasst auch das Handelsgericht. Andererseits ist es zustandig fur die selbstandige Justizverwaltung der Zurcher Zivil- und Strafgerichte sowie fur das Notariatswesen.
Die II. Strafkammer behandelt zur Hauptsache Berufungen gegen bezirksgerichtliche Strafurteile. Die Verfahren sind in aller Regel mundlich. Zur Verstarkung unseres Teams suchen wir per 1. Marz 2026 oder nach Vereinbarung eine engagierte und motivierte Personlichkeit als
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