Anstellungsbehorde / Verwaltungseinheit / Anstalt
Das Betreibungsamt (BKa) ist fur die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zustandig. Auf Antrag der Glaubiger fuhrt das Amt die Zwangsmassnahmen durch und erlasst die entsprechenden Verfugungen. Das Konkursamt hat die Aufgabe, die Aktiven der in Konkurs geratenen Firmen, Personen oder ausgeschlagenen Erbschaften zu verwerten. Die Konkurse werden durch die Gerichtsprasidenten der verschiedenen Bezirke des Kantons Freiburg ausgesprochen. Das Amt kummert sich um die Verwertung des Vermogens des Schuldners. Der Erlos erlaubt die, meist teilweise, Ruckzahlung der Glaubiger.
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